Markenrecht

Rechtsgebiet Markenrecht

„Die Bildung einer starken Marke erfordert viel Mühe, Kreativität und Verstand. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Marke den (!) wesentlichen Wert eines Unternehmens ausmachen“

Seit jeher helfen Marken dem Konsumenten bei der Orientierung im Labyrinth der Produkt- und Dienstleistungsvielfalt und diese Orientierung ist gerade heute, in sich immer schneller wandelnden Märkten, von besonderer Bedeutung. Marken stehen für Qualität, Innovation und Tradition. Sie sind Signale, sie wecken Emotionen, sie beeinflussen Kaufentscheidungen. Starke Marken sichern Wachstum und Erfolg im Markt; zugleich stellen sie einen nicht unerheblichen immateriellen Vermögenswert dar: So verkörpern die fünf wertvollsten Marken der Welt einen Gegenwert von geschätzt 500 Milliarden US-Dollar. Allein der Markenwert der Firma „Apple“ wird auf über 170 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Die Bedeutung der Registrierung, Überwachung, Durchsetzung und Verteidigung von Markenrechten erfordert daher einen Experten.

Rechtsanwaltsdienstleistungen im Markenrecht:

 

  • Vorfeldberatung im Rahmen der Markenbildung – Prüfung der potentiellen Marke auf absolute und/oder relative Eintragungshindernisse, Markenrecherche
  • Markeneintragung – Durchführung des Eintragungsverfahrens. Wo wird die Marke eingetragen? Deutsche Marke, Gemeinschaftsmarke oder IR-Erstreckung?
  • Markenwiderspruch – Durchführung von Widerspruchsverfahren vor dem DPMA, HABM, Verteidigung in Widerspruchsverfahren
  • Markenlöschungsklagen – Klagen / Verteidigung in gerichtlichen Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten
  • Markenrechtliche Unterlassungsansprüche – Abmahnung, Einstweilige Verfügung, Hauptsacheverfahren
  • Markenrechtliche Auskunfts- und Schadensersatzansprüche – Vertretung außergerichtlich wie gerichtlich
  • Markenüberwachung – Regelmäßige Überwachung von Neueintragungen und Neuanmeldungen im Markenregister auf Kollisionen
  • Markenübertragung – Vertragsgestaltung und -verhandlung beim Rechtsübergang unter Lebenden und von Todes wegen
  • Markenlizenzierung – Vertragsgestaltung und -verhandlung bei der Lizensierung deutscher, europäischer und internationaler Marken
  • Sicherungsübertragung von Markenrechten – Verpfändung, Nießbrauch und Sicherungsabtretung von Markenrechten
  • Zwangsvollstreckung in Markenrechte
  • Anmeldung und Erwirkung des Schutzes von Herkunftsangaben, geschäftlichen Bezeichnungen, Domains sowie sonstiger Schutzrechte
  • Verfolgung und Beratung im Bereich der Markengesetzgebung und aller verwandten Rechtsgebiete (Domainrecht, Namensrechte usw.)
  • Mitarbeiter-Schulungen und Seminare zum Thema Markenrecht und verwandten Rechtsgebieten

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