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Gesellschaftsrecht

Wir beraten unsere Mandanten umfassend auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Unabhängig von der Größe eines Unternehmens stellen sich ab der Gründung einer Gesellschaft laufend vielfältige Herausforderungen gesellschaftsrechtlicher Natur. Gesellschaftsrecht ist so dynamisch wie das Unternehmen: Dies beginnt bereits bei der Auswahl der für Sie richtigen Gesellschaftsform (Kapital- oder Personengesellschaften) bis zur Strukturierung von steuerrechtlichen Gestaltungskonzepten in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Schwerpunkt ist dabei die konzeptionelle Betreuung von Unternehmensgründungen, Fusionen, Unternehmenskäufen und – verkäufen sowie Umstrukturierungen. Darüber hinaus verfügen wir über einschlägige Erfahrungen im forensischen Bereich, so dass auch insoweit die wirksame Interessenvertretung, auch im Zusammenhang mit Gesellschafterstreitigkeiten, gewährleistet ist.

Gesellschaftsrecht – Beratungsschwerpunkte

  • Gesellschaftsgründung und -auflösung
  • Gesellschafterversammlungen
  • Verhandlungen unter Gesellschaftern
  • Gesellschafts- und Gesellschafterverträge
  • Vertriebs- und Lizenzverträge
  • Franchising
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Fusionen mit anderen Gesellschaften
  • Kapitalbeschaffung und –erhaltung
  • Unternehmenskauf / -verkauf
  • Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit im europäischen Markt
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen