Bereits mit einem Urteil aus dem letzten Jahr hat des Amtsgerichts Hannover (Urt. v. 31.07.2012 - 517 C 13641/11) entschieden, dass die vorprozessualen Anwaltskosten von Seiten des Luftfahrtunternehmens zu ersetzen sind.
Im vorliegenden Fall war die Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig, da die Fluggesellschaft den Passagier nicht über seine Rechte, gem. Art. 14 der FluggastVO, aufgeklärt hatte. Der Anspruch ergibt sich dabei aus § 280 Abs. 1 BGB.
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