Stellt es ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, wenn eine Rechtsanwältin mit den Worten „Expertenkanzlei Scheidung" wirbt, wenn diese seit Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Familienrechts tätig gewesen ist und bereits zu Beginn ihrer Berufstätigkeit ein Dezernat mit ca. 400 laufenden Akten allein übernommen hat seither über 600 Fälle im Familienrecht, davon alleine 300 Fälle im Scheidungsrecht vertreten hat. Das Kammergericht Berlin (Kammergericht Berlin, Urteil v. 27.1.2012, 5 U 191/10) sagt: NEIN.
Weiterlesen...