Das Google AdWords-Programm hat in den vergangenen Jahren zu einer kontroversen juristischen Diskussion Anlass gegeben, die sich vornehmlich auf Fragen des Markenrechts sowie des unlauteren Wettbewerbs konzentriert. Zu der markenrechtlichen Einordnung dieser besonderen Form der Online-Werbung hatte im Oktober 2010 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in den verbundenen Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08 (EuGH, Urteil vom 23.03.2010, Rs. C-236/08 bis C-238/08 - Google ./. Louis Vuitton u.a.) beigetragen.
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