Mit Kostenbeschluss vom 11.05.2010 hat das Landgericht (LG) Köln über die Frage entschieden, welche Anforderungen an eine elektronische Behandlungsdokumentation eines (Zahn-)Arztes zu stellen sind. In dem nur noch im Kostenpunkt zu entscheidenden Fall hatte ein Patient gegen seinen ehemaligen Zahnarzt die Herausgabe der ihn betreffenden Behandlungsdokumentation gefordert. Der Zahnarzt reagierte hierauf zunächst nicht, gab dann aber zwei OPGs und einen vier-seitigen Ausdruck der elektronischen Behandlungsdokumentation an den Patienten heraus.
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