Wieder ein Verwaltungsgericht (VG), das über den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) entscheidet. Was also ist neu?
Mit Beschluss vom 30.07.2009 (Az. 5 V 327/09) hat das VG Bremen die Regelungen des GlüStV sowie des BremGlüG vorerst (!) als verfassungsgemäß eingestuft, europarechtliche Erwägungen ließ das VG hingegen außer Betracht. Aus hiesiger Sicht kann die Entscheidung nicht überzeugen.
In den Urteilsgründen heißt es:
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