16
Mär 2013

BayVGH: Formfleisch kann keine „Delikatess- oder Spitzenqualität“ besitzen

Das im Rheinland im Sauerbraten als Delikatesse bekannte Pferdefleisch hat die Lebensmittelbranche den vergangenen Wochen in eine schwere Krise gestürzt. Vielleicht auch ein Grund dafür, dass die aus diesem Wirtschafsbereich entstammenden Gerichtsentscheidungen seitdem auch in der Öffentlichkeit ein breiteres Interesse finden. Die Entwicklungen der Lebensmittelindustrie sind weitreichend, ein Schinken muss nicht mehr zwangsläufig aus der  hinteren Körperpartie (Beckenregion) des Schweins stammen, sondern kann ebenso als sog. Formschinken das Fleisch verschiedenster Körperregionen des Schweins beinhalten. Auch in der Herstellung sonstiger Wurstwaren gibt es erhebliche „Neuerungen". Hierauf verweis eine aktuelle Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 12.03.2013 (BayVGH, Urteile vom 12. März 2013, Az. 9 B 09.2135 und 9 B 09.2162). Hiernach dürfen Fleisch- und Wursterzeugnisse, die unter Verwendung von Bruchware, umgearbeiteter Wurst oder wiederverarbeitetem Brät hergestellt wurden, nicht unter hervorhebenden Hinweisen wie „Delikatess- oder Spitzenqualität" in den Verkehr gebracht werden.

Dr. Robert Kazemi

Zurück