17
Jan 2010

BGH: Herabsetzungen eines anderen Produktes im Rahmen einer Patentschrift lösen keine zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche (§§ 823, 1004 BGB) aus - Fischdosen

Der Bundegerichtshof (BGH) hat sich im Rahmen eines 10.12.2009 verkündeten Urteils (I ZR 46/07) mit der Frage beschäftigt, ob gegen negative Äußerungen über ein Produkt im Rahmen einer Patenschrift zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Der Erste Senat steht der Anwendung der zivilrechtlichen Regelungen kritisch gegenüber, da in Anbetracht der Regelungen im Patentgesetz über das Verfahren der Patenterteilung und die Rechtsbehelfe, die Dritte gegen ein erteiltes Patent ergreifen können, für eine auf einen Wettbewerbsverstoß oder eine unerlaubte Handlung nach §§ 823 ff. BGB gestützte Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von als herabsetzend beanstandeten Äußerungen in der Beschreibung eines Patents kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.

Dr. Robert Kazemi

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