BGH: Vorformulierte datenschutzrechtliche Einwilligung in AGB – HappyDigits
Mit Urteil vom 11. November 2009 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigt, inwieweit datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformuliert werden können (BGH, Urt. v. 11.11.2009 - VIII ZR 12/08) Der BGH hat entschieden, dass es datenschutzrechtlich unbedenklich ist, die nach § 4 Abs. 1 BDSG erforderliche Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen einer hervorgehobenen in AGB eingebetteten vorformulierten Erklärung einzuholen.
Auch wenn die Einwilligung im Sinne des § 4 BDSG nach § 4a Abs. 1 Satz 1 und 4 BDSG nur dann wirksam ist, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht und besonders hervorgehoben ist. Dies aber bedingt nicht, dass der Verbraucher seine Einwilligung eigenständig verfassen oder eine vorformulierte Erklärung zumindest aktiv durch „Ankreuzen" bestätigen müsse.
Das BDSG sehe gerade - anders als die nicht streitgegenständliche Vorschrift des § 7 UWG für die Einwilligung in Direktmarketingmaßnahmen - kein Opt-in, sondern lediglich ein Opt-out vor.
Dieses Opt-out könne der Verbraucher auch dadurch erklären, dass er zur Versagung der Einwilligung die vorformulierte Einwilligungserklärung streichen muss. Es ist - so der BGH - „nicht erkennbar, dass dies eine ins Gewicht fallende Hemmschwelle darstellt, die den Verbraucher davon abhalten könnte, von seiner Entscheidungsmöglichkeit Gebrauch zu machen."
Die Tatsache, dass eine Klausel nicht die Möglichkeit vorsehe, zu ihrer Abwahl ein zusätzliches Kästchen anzukreuzen, sondern - fettgedruckt - auf die Möglichkeit zur Streichung der Klausel hinweist, beeinträchtigt die freie Entscheidung des Verbrauchers nicht.
Die Hervorhebung der Einwilligung in die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung sei vielmehr allein im äußeren Erscheinungsbild drucktechnisch umzusetzen, beispielsweise durch die Schriftgröße, den Schrifttypus, eine Formatierung oder einen Rahmen.
Dr. Robert Kazemi