BNetzA: Bußgelder von insgesamt 500.000,00 € wegen illegaler Telefonwerbung verhangen
Nach einer aktuellen Mitteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Behörde im Dezember 2009 und im Januar 2010 in 9 Verfahren wegen unerwünschter Telefonwerbung Bußgelder von insgesamt 500.000,00 € gegen die anrufenden Unternehmen verhangen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" am 4. August 2009, kann die BNetzA aufgrund von Beschwerden und eigenen Ermittlungen unerlaubte Werbeanrufe insbesondere als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Dabei gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.
Die mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten in den konkreten Fällen unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Callcenter mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt. Betroffen waren dabei unterschiedlichste Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotteriegewinne.
Bußgeldrelevant war zudem auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. In diesem Zusammenhang wurden Fälle mit Bußgeldern geahndet, in denen die Rufnummer des anrufenden Callcenters nicht angezeigt wurde oder das werbende Unternehmen eine ihm nicht zugeteilte Rufnummer hat anzeigen lassen, heißt es in der Pressemitteilung.
Bewertung:
Die BNetzA scheint nun ernst zu machen, mit dem Verbraucherschutz gegen unerwünschte Telefonwerbung. In Zukunft muss daher nicht nur mit wettbewerbsrechtlicher Inanspruchnahme nach § 7 UWG durch Verbraucherverbände und Mittbewerber, sondern ganz offensichtlich auch mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden, wenn Werbeanrufe ohne Einwilligung des Verbrauchers vorgenommen werden.
Dr. Robert Kazemi