18
Okt 2009

BVerfG: Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer einer sozialrechtlichen Klage erfolgreich

Eine Vertragsärztin, hatte beim Sozialgericht im April 2000 Klage wegen mehrerer Honorarbescheide erhoben, trotz mehrerer Erinnerungen ergriff das Sozialgericht bis heute weder verfahrensfördernde Maßnahmen noch erging bis heute eine Entscheidung in der Sache. Hiergegen wandte sich die Vertragsärztin mit einer Verfassungsbeschwerde an das BVerfG und hatte damit erfolgt (1 BvR 1304/09 vom 24.9.2009).

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts sah in der Untätigkeit des Sozialgerichts in diesem Verfahren eine Verletzung der Vertragsärztin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Nach Abwägung der konkreten Umstände war es nach Ansicht des Gerichts verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar, dass über den Abschluss des im Jahre 2000 eingeleiteten erstinstanzlichen Verfahrens nach inzwischen über neun Jahren noch keine Klarheit besteht.

Dr. Robert Kazemi

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