17
Jan 2010

Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte gegen Karl-Heinz Rummenigge und die FC Bayern München AG vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich

In einem am 06.01.2010 Beschluss hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg (308 O 725/09) auf Antrag der hessischen Dichterin, Anette-Pfeiffer Klärle, vorerst ohne mündliche Verhandlung, eine Einstweilige Verfügung gegen die FC Bayern München AG und Ihren Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Rummenigge erlassen.

Hintergrund: Das bekannte „Danke-Gedicht" Rummenigges an den scheidenden Präsidenten des FC Bayern München e.V., Franz Beckenbauer.

Herr Rummenigge hatte mit diesem Gedicht schon kurz nach der Jahreshauptversammlung des FC Bayern München e.V. für ein breites Medienecho gesorgt. Seine Worte an den scheidenden „Kaiser" hatte Rummenigge mit dem Satz „Deutschland ist ja bekannt als Land der Dichter und Denker" eingeleitet, um sodann seine „eigenen Worte" zu Franz Beckenbauer der Zuhörerschaft zukommen zu lassen. Schade nur, dass es sich hierbei tatsächlich um die Worte der hessischen Dichterin Anette Pfeiffer-Klärle handelte, die diese im Wesentlichen auf Ihrer Internetseite www.apk-gedichte.de veröffentlicht hatte.

Auf die im Namen der Dichterin ausgesprochene Abmahnung hin, hatte die FC Bayern München AG eingeräumt, dass Herr Rummenigge über eine Suchmaschine ein „Gedicht mit Dank" recherchiert hatte und hierüber den Text erhielt. Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sahen sich Herr Rummenigge und die FC Bayern München AG hingegen nicht verpflichtet. Eine Schadenkompensation wurde ebenfalls abgelehnt.

Mit dem durch die Kanzlei Kazemi & Lennartz im Namen der Dichterin eingereichten Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung konnte Frau Pfeiffer-Klärle nunmehr einen ersten Etappensieg vor dem Landgericht Hamburg erzielen. Auch die 8. Zivilkammer sah in der Darbietung des Gedichts und seiner späteren online Veröffentlichung im Rahmen eines Internet-Streams die Urheberrechte der Dichterin verletzt und verpflichtete die Antragsgegner zur Unterlassung.

Update:

Die Einstweilige Verfügung ist zwischenzeitlich zugestellt worden. Bereits vor Zustellung konnte unter den Beteiligten eine Einigung zur Beilegung des Rechtsstreites erzielt werden. Die Verhandlungen mit dem FCB gestalteten sich dabei freundschaftlich und ohne Schwierigkeiten. Einzelheiten der Vereinbarung sollen an dieser Stelle nicht bekannt gemacht werden, aber beide Parteien dürfen mit der ausgehandelten Regelung durchaus zufrieden sein.

Dr. Robert Kazemi

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