OLG Köln verurteilt Onkologen zur Zahlung von Schmerzensgeld wegen Haarverlustes einer Patientin nach Chemotherapie
Mit Urteil vom 23.03.2016 hat das OLG Köln einer Patientin einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie zugesprochen, da sie durch die Klinikärzte über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes unzureichend aufgeklärt worden war.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
„Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat nach den vom Hersteller zum Behandlungszeitpunkt (2007/2008) veröffentlichten Fachinformationen für Ärzte die Gefahr bestanden, dass als Folge des Medikaments ein dauerhafter Haarausfall eintreten würde. Im Rahmen einer Studie hätte sich bei einer mittleren Nachbeobachtungszeit von 55 Monaten bei 3,2% der Patientinnen dauerhafter Haarausfall eingestellt. Auf dieser Grundlage sei die Klägerin vor Einleitung der Chemotherapie fehlerhaft aufgeklärt worden. Nach dem Erkenntnisstand, der für einen sorgfältigen, senologisch tätigen Gynäkologen bei Führung des Aufklärungsgesprächs und Beginn der Chemotherapie zu berücksichtigen war, hätte die Klägerin über das Risiko aufgeklärt werden müssen, dass bei Verwendung des Medikaments ein dauerhafter Haarverlust eintreten konnte. Denn Patienten müssten vor einer ärztlichen Behandlungsmaßnahme "im Großen und Ganzen" wissen, worauf sie sich einlassen. Über das Risiko eines dauerhaften Haarverlusts sei auch dann aufzuklären, wenn es sich selten verwirkliche. Die Komplikation würde, sofern sie eintritt, Patienten meist schwer belasten und daher für die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung Bedeutung haben. Ohne Erfolg blieb der – grundsätzlich zulässige – Einwand des Krankenhauses, dass sich die Patientin auch bei vollständiger Aufklärung für die Chemotherapie mit dem Medikament entschieden hätte.“
Die Entscheidung belegt einmal mehr die Erforderlichkeit einer umfassenden Aufklärung des Patienten und zeigt die mit ihrem Ausbleiben verbundenen Risiken deutlich.
Juliane Kazemi