16
Mär 2013

OVG NRW: Keine Fotoerlaubnis in der Opernpremiere

Auch ein aktuelles deutsches Urteil befasst sich mit der Pressefreiheit. Wie einer aktuellen Pressemitteilung des OVG NRW vom 13.03.2013 zu entnehmen ist, scheiterte ein Pressefotograf nun endgültig mit einer Klage gegen die Oper Köln mit der das Opernhaus verpflichtete werden sollte, dem Pressefotografen bei Opernpremieren eine Fotoerlaubnis zu erteilen. In der PM heißt es:

„Der Senat hat ausgeführt, das geltend gemachte Recht, eigene Fotos aufzunehmen, ergebe sich weder aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch noch aus der grundrechtlich geschützten Presse- und Informationsfreiheit. Zwar sei die Oper Köln grundsätzlich zur Auskunftserteilung auf konkrete Anfragen der Presse verpflichtet. Jedoch stehe die Art und Weise der Auskunftserteilung in ihrem Ermessen. Dabei müsse sie dem presserechtlich geschützten Wunsch des Klägers, über eine bestimmte Aufführung einen Bildbericht erstellen zu wollen, Rechnung tragen. Dies könne etwa dadurch geschehen, dass wesentliche Fakten zur Inszenierung mitgeteilt würden und ergänzend eine Auswahl an Bildaufnahmen aus der Probenarbeit angeboten werde. Mit Blick auf die Pressefreiheit sei aber nicht zu beanstanden, Journalisten denselben Verhaltensregeln zu unterwerfen, die die Oper im Interesse einer ungestörten Aufführung und mit Rücksicht auf berechtigte Belange der Darsteller jedem anderen Besucher abverlange."

Dr. Robert Kazemi

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