US District Court for the Southern District of New York: Kein Weiterverkauf von iTunes-Titeln
Ein Urteil aus den USA könnte auch Auswirkungen auf den deutschen Rechtsverkehr haben. Der US District Court for the Southern District of New York hat nun entschieden, dass ein Weiterverkauf von bei iTunes erworbenen Musiktiteln gegen die Bestimmungen des amerikanischen Urheberrechts verstößt. Das Angebot der Firma ReDigi über das bei iTunes erworbenen Musik-Dateien weiterverkauft werden können, steht damit vor dem Aus. Nach Ansicht des Gerichts sei der anbietende zwar Eigentümer eines bei iTunes erworbenen Werkstücks, doch werde bei der Übertragung auf die ReDigi-Server gerade nicht die Originaldatei übertragen, sondern eine Kopie. Hierfür fehle dem Nutzer jedoch das Vervielfältigungsrecht. Das Urteil kann erhebliche Auswirkungen auf jegliche Art von Online-Musikspeichern haben, denn auch dort werden lediglich Kopien, nicht die Original-Datei abgelegt. Gleichwohl fragt sich, wenn der Erwerber einer iTunes-Datei Eigentümer wird, wie, wenn nicht durch die Anfertigung einer Kopie, sollen diese Dateien wirtschaftlich weiterverwertet werden? Aus dem Eigentum folgt grundsätzlich das Recht der freien Verfügbarkeit, gleichwohl kann der Nutzer doch nicht gezwungen sein, gleich seinen ganzen Computer oder sein Telefon zu veräußern, will er sich von einer Datei dauerhaft trennen. Es bliebt abzuwarten, was hier noch passiert. Wir berichten weiter.
Dr. Robert Kazemi